Ostwestfalen.nrw
Louis-Ferdinand-Strasse 9
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NRW plant ein Zeitkonto für Beamte und Lehrkräfte, das Mehrarbeit später durch weniger Arbeitszeit vor dem Ruhestand ausgleicht.

Für zahlreiche Landesbedienstete in Schulen, Finanzämtern, Gerichten und anderen Behörden soll die 41. Wochenstunde künftig nicht mehr einfach im Arbeitsalltag verschwinden. Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant ein Lebensarbeitszeitkonto. Beamtinnen und Beamte sollen darauf Zeit ansparen, die später vor allem für eine Freistellung oder eine Verkürzung der Arbeitszeit unmittelbar vor dem Ruhestand genutzt werden kann.
Für Lehrkräfte ist eine eigene Regelung vorgesehen: Pro Woche soll eine halbe Pflichtstunde gutgeschrieben werden. An der aktuellen Unterrichtsverpflichtung ändert sich zunächst jedoch nichts. Die Entlastung wird also nicht heute im Stundenplan sichtbar, sondern erst am Ende des Berufslebens. Gerade an Schulen in der Region, an denen Vertretungsunterricht, Korrekturen und Verwaltungsaufgaben längst zum Dauerproblem gehören, dürfte das nicht überall als großer Wurf empfunden werden. Da die Wochenarbeitszeit für Beamte in NRW ab dem 55. Lebensjahr bereits auf 40 und ab dem 60. Lebensjahr auf 39 Stunden sinkt, können vor allem jüngere Beschäftigte größere Guthaben aufbauen.
Der Gesetzentwurf wurde im Juli in erster Lesung im Düsseldorfer Landtag beraten und anschließend an mehrere Ausschüsse überwiesen. Nach den Plänen der Landesregierung sollen die neuen Regeln zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zum Paket gehören außerdem ein Altersgeld für Beamte, die den Staatsdienst freiwillig verlassen, vereinfachte Zulagen, bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand und mehr digitale Bescheide. Das bestehende Langzeitarbeitskonto soll daneben erhalten bleiben.
Finanzminister Marcus Optendrenk wirbt mit mehr Flexibilität und einem attraktiveren öffentlichen Dienst. Zustimmung kommt grundsätzlich auch von den Gewerkschaften, allerdings mit deutlichen Einschränkungen. Die GEW-Landesvorsitzende Ayla Çelik bezeichnet die Gutschrift als „überfälliges Signal“, stellt aber ebenso klar: „Es bleibt ein Einstieg, kein Durchbruch.“ Die Gewerkschaft mahnt unter anderem an, ältere Beschäftigte nicht zu benachteiligen. Aus der GEW im Kreis Heinsberg kommt zudem der Einwand, dass die akute Überlastung bestehen bleibe und das Land die angesparte Zeit zunächst wie einen kostenlosen Kredit erhalte.
Wer heute mehr leistet, darf bei der Entlastung nicht ausschließlich auf die letzten Berufsjahre vertröstet werden.
Diese Kritik ist nachvollziehbar. Ein Zeitkonto erkennt immerhin an, dass 41 Wochenstunden auf Dauer keine Nebensache sind. Es ersetzt aber weder fehlende Lehrkräfte noch zusätzliche Kräfte in Behörden und Gerichten. Entscheidend wird sein, ob die angesparten Stunden später tatsächlich ohne bürokratische Hürden genommen werden können.
Unsere Meinung: Der Plan ist vernünftig, aber zu bequem für das Land. Wer heute mehr arbeitet, braucht nicht nur ein Versprechen für Jahrzehnte später, sondern spürbare Entlastung im laufenden Dienst. Ohne zusätzliches Personal bleibt das Lebensarbeitszeitkonto vor allem eine gut klingende Verschiebung des Problems.
Weitere Informationen: finanzverwaltung.nrw.de