Neue EPR-Pflichten treffen auch Unternehmen in OWL

EPR in OWL: Neue EU-Vorgaben bringen zusätzliche Pflichten für Hersteller, Händler und Exporteure bei Verpackungen, Rücknahme und Recycling.

Wer Waren aus Ostwestfalen ins europäische Ausland verkauft, muss längst nicht mehr nur Zoll, Steuern und Produktsicherheit im Blick behalten. Zunehmend wichtig wird die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung, kurz EPR. Dahinter steckt der Grundsatz, dass Unternehmen auch für Verpackungen und Produkte Verantwortung übernehmen, wenn diese beim Kunden zu Abfall werden.

Für die exportstarke Wirtschaft in OWL ist das keineswegs ein Randthema. Maschinenbauer, Möbelhersteller, Lebensmittelproduzenten, Elektrofirmen und Onlinehändler beliefern Kunden in zahlreichen europäischen Ländern. Nach Angaben der IHK Ostwestfalen lag die Exportquote des verarbeitenden Gewerbes 2025 bei rund 40 Prozent. Für 2026 erwarten zudem 59 Prozent der befragten exportorientierten Unternehmen steigende Auslandsumsätze.

Die EPR kann dabei auch Unternehmen treffen, die sich selbst gar nicht als Hersteller verstehen. Je nach Land und Produkt kann auch ein Händler, Importeur oder Onlineanbieter verantwortlich sein, wenn er Waren erstmals auf einem Markt bereitstellt. Betroffen sind schon heute unter anderem Verpackungen sowie Elektro- und Elektronikgeräte. Hinzu kommen Batterien und in einzelnen europäischen Staaten weitere Produktgruppen wie Textilien, Möbel, Reifen oder Papier.

Wer in Europa verkauft, muss heute nicht nur sein Produkt, sondern auch dessen Weg bis zum Recycling mitdenken.

Gerade beim grenzüberschreitenden Handel liegt die Schwierigkeit bislang in den unterschiedlichen nationalen Verfahren. Registrierung, Mengenmeldungen, Rücknahmesysteme und Kennzeichnungspflichten können sich von Land zu Land unterscheiden. Ein ostwestfälischer Onlinehändler, der beispielsweise nach Frankreich oder Portugal liefert, muss deshalb andere Vorgaben beachten als beim Verkauf innerhalb Deutschlands.

Auch auf europäischer Ebene verändert sich der Rechtsrahmen. Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Sie soll Regeln stärker vereinheitlichen und Verpackungen langfristig besser recycelbar machen. Die darin vorgesehenen EPR-Verpflichtungen greifen spätestens ab August 2027.

In Deutschland besteht bereits heute eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID. Für systembeteiligungspflichtige Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen müssen Unternehmen zusätzlich deren Recycling finanzieren und Verpackungsmengen melden. Eine Bagatellgrenze für kleine gewerbliche Mengen gibt es nicht.

Unsere Meinung: Gerade für den international starken Mittelstand in OWL sollte EPR nicht erst dann zum Thema werden, wenn ein Marktplatz eine Registrierungsnummer verlangt oder eine Behörde nachfragt. Wer neue europäische Märkte erschließt, sollte die jeweiligen Umwelt- und Rücknahmepflichten von Anfang an in den Vertrieb einplanen. Die Regeln bedeuten zusätzlichen Aufwand – richtig umgesetzt können sie aber auch dazu beitragen, Verpackungen intelligenter zu gestalten und Ressourcen dauerhaft im Kreislauf zu halten.