Angelschein fürs Smartphone: Was sich in OWL jetzt ändert

Nordrhein-Westfalen führt den digitalen Fischereischein ein: Was Angler in Bielefeld und Ostwestfalen über Antrag und Nutzung wissen müssen.

Der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen wird digital. Seit dem 3. Juli 2026 können neue Nachweise nicht nur als fälschungssichere Scheckkarte, sondern auch auf dem Smartphone oder als Ausdruck genutzt werden. Für Anglerinnen und Angler in Bielefeld und ganz Ostwestfalen bedeutet das weniger Papier, aber nicht in jedem Fall das Ende des Behördengangs.

Der neue Fischereischein wird einmalig ausgestellt und gilt grundsätzlich lebenslang. Davon getrennt bleibt die Fischereiabgabe, die weiterhin für ein oder fünf Kalenderjahre bezahlt werden muss. Wer online beantragt, benötigt ein BundID-Konto und die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Nach erfolgreicher Beantragung stehen die digitalen Dokumente unmittelbar zur Verfügung; die Scheckkarte folgt einige Wochen später per Post.

Günstiger ist der digitale Weg ebenfalls. Die Ausstellung des lebenslangen Fischereischeins kostet online 18 Euro, bei der Stadt oder Gemeinde 30 Euro. Einschließlich Gebühren werden für die Fischereiabgabe 14 Euro für ein Jahr oder 42 Euro für fünf Jahre fällig. Bei persönlicher Beantragung liegen die Beträge bei 22 beziehungsweise 50 Euro.

Wer bereits einen älteren Fischereischein besitzt, muss allerdings genauer hinsehen. Vor dem 1. Juli 2026 ausgestellte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine bleiben zunächst bis zum regulären Ablauf gültig. Für den Wechsel in das neue System müssen alte Scheine oder Prüfungszeugnisse einmalig von der zuständigen Behörde auf Echtheit geprüft werden. Ein vollständig digitaler Umtausch ist deshalb für viele langjährige Angler zunächst nicht möglich. Spätestens Ende 2030 verlieren die alten nordrhein-westfälischen Dokumente ihre Gültigkeit.

In Bielefeld bleibt das Ordnungsamt mit der Unteren Fischereibehörde die örtliche Anlaufstelle. Auch die Fischerprüfung wird weiterhin kommunal organisiert. Das Mindestalter für die Prüfung liegt inzwischen bei zwölf Jahren. Der bisherige Jugendfischereischein entfällt: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein angeln.

Am Wasser reicht das Smartphone allein übrigens nicht. Mitgeführt werden müssen außerdem der Nachweis über die gezahlte Fischereiabgabe, ein Lichtbildausweis und der Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer. Da auf dem neuen Fischereischein weder Foto noch Wohnadresse vermerkt sind, bleibt die zusätzliche Identitätskontrolle notwendig.

Nordrhein-Westfalen ist nach Schleswig-Holstein erst das zweite Bundesland mit diesem System. Im Landtag wurde die Modernisierung grundsätzlich begrüßt, zugleich aber auf offene Fragen zu Datenschutz, Zugriffsrechten und Löschfristen eines zentralen Registers hingewiesen.

Unsere Meinung: Der digitale Fischereischein ist ein vernünftiger Schritt, weil er Wege verkürzt und Dokumente schwerer fälschbar macht. Wirklich bürgerfreundlich wird die Reform aber erst, wenn die Online-Verfahren zuverlässig funktionieren und auch Menschen ohne digitale Routine in Bielefeld und Ostwestfalen weiterhin unkompliziert Unterstützung erhalten.

Weitere Informationen: land.nrw