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EU erlaubt Ausnahmen beim Akkutausch für Smartwatches und Co. – Reparaturen sollen dennoch durch Fachleute möglich bleiben.

Wer eine Smartwatch am Handgelenk trägt, kennt das Problem: Nach ein paar Jahren hält der Akku nicht mehr richtig durch, das Gerät selbst wäre aber oft noch brauchbar. Genau an dieser Stelle wollte die EU mit ihrer Batterieverordnung ansetzen. Ab 2027 sollen Akkus in vielen tragbaren Geräten grundsätzlich so verbaut sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sie selbst entfernen und ersetzen können. Das soll Elektroschrott vermeiden, Reparaturen erleichtern und den Rohstoffkreislauf verbessern.
Nun hat die EU-Kommission allerdings nachjustiert. Für mehrere Produktgruppen sollen Ausnahmen gelten, darunter Smartwatches, Fitness-Tracker, bestimmte elektrische Spielzeuge, Geräte für explosionsgefährdete Bereiche, medizinische Systeme zur Medikamentengabe sowie Telematikgeräte für Land- und Baumaschinen. Der Akku muss dort nicht zwingend vom Nutzer selbst gewechselt werden können. Ganz aus der Verantwortung sind die Hersteller aber nicht: Der Austausch muss weiterhin möglich sein, nur eben durch unabhängige Fachleute.
Für Verbraucher klingt das zunächst nach einer kleinen juristischen Spitzfindigkeit. Im Alltag kann es aber viel ausmachen. Wer seine Uhr nicht selbst öffnen darf, ist auf Werkstätten, Ersatzteilpreise und Verfügbarkeit angewiesen. Gerade bei sehr kleinen Geräten argumentiert die Kommission mit Sicherheitsrisiken: Mini-Akkus können bei unsachgemäßem Ausbau beschädigt werden. Auch Brände durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien spielen in der Debatte eine Rolle.
Für die Reparaturbranche könnte die Entscheidung trotzdem eine Chance sein. Wenn Hersteller Akkus, Werkzeuge und Informationen tatsächlich zugänglich machen müssen, könnten lokale Werkstätten künftig mehr Geräte retten, die heute noch in Schubladen oder im Elektroschrott landen. Entscheidend wird sein, ob der Akkuwechsel bezahlbar bleibt. Eine Reparatur, die fast so viel kostet wie ein neues Gerät, hilft weder dem Kunden noch der Umwelt.
Ein Recht auf Reparatur ist nur dann etwas wert, wenn es nicht an fehlenden Ersatzteilen, Spezialwerkzeug oder überzogenen Preisen scheitert.
Noch ist der Beschluss nicht endgültig durch. Der delegierte Rechtsakt geht nun an Europäisches Parlament und Rat. Legen beide keinen Einspruch ein, tritt er nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Unsere Meinung: Die Ausnahme ist nachvollziehbar, aber gefährlich. Sicherheit bei Kleinstakkus ist wichtig. Doch wenn Hersteller daraus eine bequeme Ausrede machen, bleibt vom Recht auf Reparatur zu wenig übrig. Brüssel sollte deshalb nicht nur erlauben, dass Fachleute Akkus wechseln – es muss auch dafür sorgen, dass Ersatzteile verfügbar, Preise fair und Reparaturen wirklich erreichbar sind.