NRW fördert neue Ladepunkte – Chancen für Ostwestfalen

NRW baut die Förderung für Ladepunkte aus. Davon profitieren Mehrfamilienhäuser, Unternehmen und Logistikbetriebe auch in Ostwestfalen.

Nordrhein-Westfalen will den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beschleunigen und nimmt dabei zwei Bereiche besonders in den Blick: kleinere Mehrfamilienhäuser und die Logistikbranche. Über das Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ stellt das Land zusätzlich 25 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027 bereit. Anträge können ab sofort bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.

Für Ostwestfalen dürfte vor allem die Förderung an Mehrparteienhäusern interessant sein. Unterstützt werden neue Ladepunkte an Gebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten und höchstens fünf Stellplätzen. Antragsberechtigt sind Vermieter und Mieter ebenso wie kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften. Damit richtet sich das Programm ausdrücklich auch an Gebäude, bei denen der Aufbau einer eigenen Ladeinfrastruktur bislang schnell an den Kosten scheiterte.

Wir schaffen neue Ladeinfrastruktur da, wo der Ausbau noch zusätzliche Impulse braucht. – land.nrw

Das Land schließt damit zugleich eine Lücke zur Bundesförderung. Das aktuelle Bundesprogramm für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern setzt unter anderem voraus, dass nach Abschluss der Maßnahme mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätze, mindestens jedoch sechs Stellplätze, für das Laden vorbereitet sind. Gerade kleinere Immobilien können damit durchs Raster fallen.

Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Logistik. Für Schnellladepunkte auf Betriebshöfen stellt NRW allein 2026 erneut sieben Millionen Euro bereit. Kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 30.000 Euro je Ladepunkt erhalten, wobei höchstens 30 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden. Für eine wirtschaftsstarke Region wie Ostwestfalen mit zahlreichen Industrie-, Handels- und Logistikunternehmen könnte das durchaus interessant sein. Auch der Masterplan Green.OWL sieht alternative Antriebe und einen nachhaltigeren Wirtschaftsverkehr als wichtigen Baustein der regionalen Mobilitätswende.

Daneben laufen bestehende Förderangebote weiter. Dazu zählen Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für Ladepunkte bei Arbeitgebern sowie für öffentlich zugängliche Ladestationen. Auch Kommunen, soziale Dienste und bestimmte Nutzfahrzeuge werden weiterhin unterstützt. Wichtig für Antragsteller: Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach der Bewilligung begonnen werden. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft bis zum 30. Juni 2027, sofern die verfügbaren Haushaltsmittel nicht vorher ausgeschöpft sind.

Unsere Meinung: Die zusätzliche Förderung ist sinnvoll, weil sie nicht nur auf große öffentliche Ladeparks zielt, sondern genau dort ansetzt, wo Elektromobilität im Alltag häufig noch schwierig ist: am Mietshaus und auf dem Betriebshof. Gerade in einer mittelständisch und ländlich geprägten Region wie Ostwestfalen kann eine verlässliche Ladeinfrastruktur mehr bewirken als viele allgemeine Debatten über die Verkehrswende. Entscheidend wird allerdings sein, dass Anträge unkompliziert bleiben und die Mittel tatsächlich dort ankommen, wo investiert werden soll.

Weitere Informationen: www.land.nrw