MietCamper: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Bielefelder MietCamper Beteiligungs GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – Hintergründe zur Wirtschaftslage des Unternehmens.

Die wirtschaftlichen Probleme rund um MietCamper in Bielefeld haben ein weiteres Kapitel. Das Amtsgericht Bielefeld hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MietCamper Beteiligungs GmbH abgewiesen. Grund dafür ist fehlende Masse: Das vorhandene Vermögen reicht nach Angaben zum Gerichtsbeschluss nicht einmal aus, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Die Entscheidung stammt vom 17. August 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 43 IN 383/26 geführt.

Den Insolvenzantrag hatte die Gesellschaft selbst gestellt. Er war am 19. Mai beim Amtsgericht Bielefeld eingegangen. Die MietCamper Beteiligungs GmbH ist unter HRB 39994 im Handelsregister eingetragen und fungierte als persönlich haftende Gesellschafterin sowie als Geschäftsführungsgesellschaft der MietCamper GmbH & Co. KG. Das Unternehmen wurde 2010 gegründet. Als Geschäftsführer sind Ümit Cinar und Annegret Strathoff genannt.

Die Abweisung mangels Masse zeigt, wie tief die wirtschaftlichen Probleme innerhalb der MietCamper-Struktur inzwischen reichen.

Damit ist die Entscheidung auch deshalb bemerkenswert, weil die Beteiligungs-GmbH eng mit dem eigentlichen MietCamper-Geschäft verbunden ist. Die MietCamper GmbH & Co. KG vermietete insbesondere Wohnmobile und weitere Fahrzeuge. Über ihr Vermögen hatte das Amtsgericht Bielefeld bereits am 1. Februar 2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Der entsprechende Antrag war im November 2025 gestellt worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Bielefelder Rechtsanwältin Dr. Birte Meister bestellt.

MietCamper war über Jahre in Bielefeld präsent. Neben der Wohnmobilvermietung an der Ludwig-Erhard-Allee wurde zuletzt auch eine Autovermietung an der Altenburger Straße in Hillegossen betrieben. Das Unternehmen hatte diesen Standort selbst als zusätzlichen Bielefelder Standort beworben.

Die Abweisung mangels Masse unterscheidet sich deutlich von einem eröffneten Insolvenzverfahren. Es gibt in diesem Fall kein reguläres Verfahren, in dem ein Insolvenzverwalter vorhandenes Vermögen gemeinschaftlich für die Gläubiger verwertet. Wird die Entscheidung rechtskräftig, kann dies bei einer GmbH zudem die Auflösung der Gesellschaft nach sich ziehen.

Unsere Meinung: Für Bielefeld ist die Entwicklung vor allem deshalb bemerkenswert, weil MietCamper über viele Jahre ein sichtbarer Anbieter im regionalen Vermietgeschäft war. Dass nach der operativen Gesellschaft nun auch bei der Beteiligungs-GmbH nicht genügend Vermögen für ein Insolvenzverfahren vorhanden ist, zeigt, wie weit die wirtschaftlichen Schwierigkeiten innerhalb der Unternehmensstruktur offenbar reichen. Gerade für Kunden, Geschäftspartner und Gläubiger wäre deshalb größtmögliche Transparenz über den weiteren Verlauf wünschenswert.