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32052 Herford
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Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen.

Für Verbraucher wird der Widerruf von Online-Verträgen einfacher. Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen. Gemeint ist der sogenannte Widerrufsbutton. Er soll dafür sorgen, dass ein Vertrag im Internet genauso unkompliziert widerrufen werden kann, wie er abgeschlossen wurde.
Die neue Pflicht betrifft vor allem Online-Shops, Buchungsseiten, digitale Dienstleistungen, Apps und andere Anbieter, bei denen Verbraucher über eine Webseite oder eine Online-Oberfläche einen Vertrag schließen können. Der Button muss gut sichtbar, leicht erreichbar und eindeutig beschriftet sein. Formulierungen wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“ gelten als klare Lösung. Ein versteckter Hinweis im Kleingedruckten reicht nicht.
Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Wer online bestellt oder einen Vertrag abschließt, muss künftig nicht mehr lange nach einer E-Mail-Adresse, einem Kontaktformular oder einem PDF-Dokument suchen. Der Widerruf soll direkt auf der Webseite möglich sein. Nach dem Klick folgt ein zweiter Schritt, in dem der Widerruf bestätigt wird. Anschließend muss das Unternehmen eine elektronische Eingangsbestätigung verschicken, zum Beispiel per E-Mail.
Wichtig ist dabei: Das Widerrufsrecht selbst wird nicht neu erfunden. In vielen Fällen bleibt es bei der bekannten Frist von 14 Tagen. Neu ist vor allem der digitale Weg, über den Verbraucher ihr Recht einfacher ausüben können. Der Widerrufsbutton ist außerdem nicht mit dem Kündigungsbutton zu verwechseln. Eine Kündigung beendet meist einen laufenden Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ein Widerruf macht einen Vertrag rückgängig.
Auch für Unternehmen in Ostwestfalen ist die Änderung relevant. Wer in Bielefeld, Herford, Gütersloh oder Paderborn einen Online-Shop betreibt, Dienstleistungen online verkauft oder Buchungen über die eigene Webseite annimmt, sollte prüfen, ob die neue Pflicht greift. Neben der technischen Umsetzung können auch Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweise betroffen sein.
Für Verbraucher ist die neue Regel ein Schritt zu mehr Übersicht im Online-Handel. Für Unternehmen bedeutet sie zusätzliche Arbeit, aber auch mehr Klarheit. Wer den Button sauber einbindet, vermeidet Ärger und zeigt Kunden, dass Rechte nicht erst mühsam gesucht werden müssen.
Weitere Informationen: Verbraucherzentrale